Datenschutzerklärung
Kontakt
Impressum
Login
Der Schornsteinfeger
Aufgaben
Dienstleistungen
Thermografie
Luftdichtheitsmessung
Solarenergie
Umweltschutz
Energieausweis
Beratung
Brandsicherheit
Rauchwarnmelder
Informationen & Aktuelles
Gesetze und Verordnungen
Rauchwarnmelder
über uns
Kontaktformular
AGB
Impressum
Datenschutz
Anfahrt
Tobias Dehring
Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater (HWK)
Energie-Effizienz-Experte (DENA)
Brandschutzbeauftragter (TÜV)
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit
Bundesimmissionsschutzverordnung ( BImSchV )
Bundestag beschließt über Novelle der Kleinfeuerungsverordnung (1. BImSchV)
Der Deutsche Bundestag hat am 03.12.2009 die Novelle der 1. BImSchV endgültig beschlossen.
Mit der Verordnung hat der Gesetzgeber einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen von Kleinfeuerungsanlagen angefangen. Erreichbar wird dieses Ziel mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen und durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen.
Auch hier werden einige Änderungen sie als Verbraucher betreffen.
Auswirkungen bei neu angeschafften Einzelraumfeuerungsanlagen:
Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe wie Kachelöfen oder Heizkamine sind derzeit in der 1. BImSchV nicht geregelt. Die Novelle sieht eine Typprüfung für alle neuen Einzelraumfeuerungsanlagen vor. Bei dieser Typprüfung wird nachgemessen, ob eine Feuerungsanlage die neuen Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO) sowie die Mindestwirkungsgrade einhalten.
Unser Tipp:
Der Käufer einer neuen Einzelraumfeuerungsanlage sollte darauf achten, dass er vom Verkäufer eine Typbescheinigung erhält, die dokumentiert, dass die Feuerungsanlage die Grenzwerte einhalten kann. Diese Bescheinigung ist dem Schornsteinfeger auf Verlangen vorzulegen.
Auswirkungen bei bestehenden Einzelraumfeuerungsanlagen:
Wenn bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die für Staub einen Emissionsgrenzwert von 150 mg/m³ und für Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m³ nicht einhalten können, gibt es einen langfristigen Zeitplan zur Außerbetriebnahme beziehungsweise zur Nachrüstung einer Filtereinrichtung.
Durch die neue BImschV sollen auch die Messrhythmen der Immissions-Messungen erhöht werden. Die Abgaswegeprüfungen (bisher Bestandteil der jährlichen Messung) wird jedoch weiter jährlich bei Heizwert- bzw. 2-jährlich bei Brennwertfeuerstätten durchgeführt. Genauere Informationen über die künftigen Messrhythmen in Ihrem Fall geben wir Ihnen gerne weiter.
Links
Schornsteinfeger.de
Innung Freiburg
Schornsteinfeger Elztal
Schornsteinfeger Offenburg
Schornsteinfeger E.Dehring
SFM Tobias Dehring
KfW-Bank Fördermittel
weitere Links
Energienews
Bund erweitert Förderprogramm für RLT-Anlagen
Bitte klicken Sie hier um zum Inahlt zu gelangen
11. April 2021
BEGeistern: Webinar zu BEG-Neuerungen
Bitte klicken Sie hier um zum Inahlt zu gelangen
9. April 2021
Marktübersicht: Jede zweite PV-Anlage hat einen Stromspeicher
Bitte klicken Sie hier um zum Inahlt zu gelangen
8. April 2021
Gewerkschaft fordert Bundesbauministerium
Bitte klicken Sie hier um zum Inahlt zu gelangen
7. April 2021
weitere News
×